AGBs für smuusy-Ferien (Reisen)1. Vertragsgegenstand Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung für smuusy-Ferien von Melanie Sutter und Alain Sutter veranstaltete Ferien bzw. Reisen.
2. Anmeldung, Vertragsabschluss2.1. Die Anmeldung erfolgt entweder online via Anmeldeformular auf der Webseite www.smuusy.ch oder via E-Mail an info@smuusy.ch. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Die Annahme durch die Reiseveranstalter erfolgt mittels elektronischer Übermittlung der Reisebestätigung, welche zugleich als Rechnung gilt. Erfolgt innert 10 Tagen nach Anmeldung keine Reisebestätigung so gilt die Anmeldung als abgelehnt.
2.2. Bei begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres zeitlichen Eingangs berücksichtigt.
3. Zahlungsbedingungen 3.1. Die Anzahlung von CHF 500.- wird innert 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Dieser Betrag wird bei einer allfälligen Reiseannullierung nicht mehr zurückerstattet (vgl. Ziffer 6.2.). Der Restbetrag ist bis spätestens 60 Tage vor Abreise fällig. Bei späterer Anmeldung wird der Gesamtbetrag sofort mit Erhalt der Reisebestätigung zur Zahlung fällig.
3.2. Erfolgt eine Zahlung nicht firstgerecht, können die Reiseveranstalter die Reiseleistungen verweigern und die Entschädigung gemäss Ziffer 6.2. geltend machen.
4. ProgrammänderungenProgrammänderungen sowie Änderungen einzelner Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Reisebegleitung, Yogalehrer) infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer und nicht abwendbarer Umstände oder aus Sicherheitsgründen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Reiseveranstalter bemühen sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
5. PreisänderungenIn Ausnahmefällen kann es sein, dass die Reiseveranstalter den vertraglich vereinbarten Preis erhöhen müssen. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben
a) Nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten (inkl. der Treibstoffzuschläge)
b) Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Steuern) oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren)
c) Wechselkurskursänderungen.
Die Reiseveranstalter teilen den Teilnehmern die Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise mit. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, haben die Teilnehmer das Recht, innert 5 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten (massgebend ist das Datum des Poststempels). Der Teilnehmer erhält in diesem Fall den bereits einbezahlten Betrag vollumfänglich zurück. Lässt der Teilnehmer den Reiseveranstaltern innerhalb dieser Frist keine entsprechende Mitteilung zukommen, so stimmt er der Preiserhöhung zu.
6. Annullierung durch den Teilnehmer6.1. Annullierungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie den Reiseveranstaltern schriftlich durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt das Eingangsdatum.
6.2. Bei einer Reiseannullierung bis 60 Tage vor Reiseantritt wird eine Entschädigung in der Höhe von CHF 500.- erhoben. Bei einer Reiseannullierung vom 59. Tag vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise werden 100% des Reisepreises als Entschädigung erhoben. Die Entschädigungsforderung der Reiseveranstalter kann mit bereits geleisteten Zahlungen der Teilnehmer verrechnet werden.
6.3. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer zu nennen, welcher bereit ist, an seiner Stelle zu denselben Konditionen teilzunehmen. Dies muss zeitgleich mit der Annullierung geschehen. Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers werden eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- sowie allfällige Umbuchungskosten erhoben.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilmässige Rückerstattung. Die Reise- bzw. Kursleitung wird bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise soweit wie möglich behilflich sein. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
8. Annullierung durch die Reiseveranstalter8.1. Eine kurzfristige Reiseabsage durch die Reiseveranstalter aus Sicherheitsgründen infolge höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen, politischer Unruhen, Streiks oder Katastrophen etc. bleibt vorbehalten. In diesem Fall wird der einbezahlte Betrag vollumfänglich rückerstattet. Bei vorzeitigem Abbruch der laufenden Reise werden die ersparten Aufwendungen rückerstattet. Weitergehende Forderungen wie insbesondere bereits bezahlte Flugkosten sind ausgeschlossen.
9. Einreiseformalitäten9.1. Schweizer Pass oder Identitätskarte müssen mindestens bis zum Rückreisedatum gültig sein. Die Reiseveranstalter empfehlen den Teilnehmern jedoch sicherzustellen, dass der Reisepass mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Staatsbürger anderer Staaten müssen sich selber über die gültigen Bestimmungen informieren.
9.2. Der Teilnehmer ist für die fristgerechte Beschaffung der notwendigen Reisedokumente (Pass, Visum etc.) sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften selber verantwortlich. Die Reiseveranstalter übernehmen keine Haftung für nicht eingehaltene Vorschriften und die damit verbundenen Mehrkosten, z.B. bei verweigerter Einreise. Die Teilnehmer haben sich selbständig über Änderungen der Vorschriften bis zu ihrer Abreise zu informieren.
10. Persönliche und gesundheitliche Voraussetzungen
Für die Reisen werden eine gute Gesundheit und eine stabile psychische Verfassung vorausgesetzt. Der Teilnehmer nimmt selbstverantwortlich teil und verpflichtet sich, die Reiseveranstalter über allfällige physische und/oder psychische Beeinträchtigungen zu informieren. Vor der Teilnahme holt er gegebenenfalls den Rat eines entsprechenden Arztes oder Psychotherapeuten ein. Erfüllt ein Teilnehmer die physischen oder psychischen Voraussetzungen nicht, können die Reiseveranstalter den Teilnehmer von der weiteren Reise ausschliessen. Allfällige Mehrkosten wie z.B. Rückreisekosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Der bezahlte Reisepreis kann nicht rückerstattet werden.
11. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss11.1. Die Reiseveranstalter haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnis der Teilnehmer vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Reiseveranstalter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
11.2. Die vertragliche Haftung der Reiseveranstalter ist für anderweitige Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder absichtlich noch grobfahrlässig verursacht wurde.
11.3. Die ausservertragliche Haftung der Reiseveranstalter für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.
11.4. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
11.5. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
11.6. Die Reiseveranstalter haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschaden im Zusammenhang mit Leistungen, die sie als Fremdleistungen lediglich vermitteln (z.B. Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Ausflüge).
12. AnnullierungskostenversicherungDer Teilnehmer verpflichtet sich, innert 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung eine Annullierungskostenversicherung (Reiserücktrittskostenversicherung) abzuschliessen, sofern eine solche nicht bereits im Zeitpunkt der Anmeldung besteht.
13. VersicherungenVersicherung ist in jeder Hinsicht Sache des Teilnehmers. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen können die Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht werden. Die Reiseveranstalter empfehlen nebst der obligatorischen Annullierungskostenversicherung gemäss Ziffer 12 für ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen (Reisegepäckversicherung sowie Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung mit ausreichender Deckung im In- und Ausland).
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und salvatorische KlauselAuf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Reiseveranstaltern und den Teilnehmern ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen sind die sachlich zuständigen Gerichte der Stadt Bern ausschliesslich zuständig.
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/odr. eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt.